Datenschutzerklärung

1.1. Beauftragte, als Verantwortliche der Datenschutz (im Weiteren: „Verantwortliche”) erklärt und geht im Zusammenhang gegenwärtiger Urkunde, sowie Auftrag sorgfältig um, nach den geltenden Datenschutzvorschriften – so ins besonders nach den allzeit geltenden Informationsgesetz und die außer Kraft Setzung (der allgemeinen Datenschutzverordnung) der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, und der 2016/679/EG Verordnung (im Weiteren „GDPR”)– hält die verbindlichen Verordnungen ein, und sofern kümmert sich auch um die Einhaltung von anderen dieser; kümmert sich um die Einhaltung dieser innerhalb seiner Kontrollbereich; Daten des Auftraggebers – Kontakthaltende natürliche Personen, als Betroffene – werden zulässigerweise verwaltet, kümmert sich um die Schutz dieser; trifft die notwendigen technische sowie organisatorische Maßnahmen und gestaltet die Verfahrensregelungen mit denen GDPR sowie andere Daten- und Geheimnisschützende Regelungen gesichert werden können.

1.2. Verantwortliche beschützt Daten in erster Linie in Form von Papierverwendung, zweitens auch wenn diese automatisch erfasst werden, falls Daten auf dem Sitz des Verantwortlichen erfasst werden. Persönliche Daten können abhängend von der Erfüllungszweck sich ändern, jedoch in erster Linie vom Verantwortlichen angegeben persönliche Daten, die im gegenwärtigem Dokument verfasst sind, sowie weitere Informationen, die während der Erfüllung bekannt wurden oder vom Betroffenen übergeben worden; diese kann sich auf die Daten des Auftraggebers, oder sonstigen betroffenen Personen erweitert werden, im Rahmen dieser Rechtsregelung oder gegenwärtiger Urkunde.

1.3. Verantwortliche übermittelt die persönlichen Daten der Betroffenen an keine internationale Organisation in einem Drittstaat im Ausland (außerhalb Europäische Union, kein EWR- Staat) ausgenommen wenn der Betroffene es ausdrücklich genehmigt, in einer schriftlichen Erklärung mit den Garantien der Verordnungen gemäß GDPR. Diese Beschränkung gilt nicht für die im Artikel 45 GDPR verfassten Fälle, wonach die Übermittlung der Daten an solchen Staat/ oder internationalen Organisation erfolgt, welche über eine sog. „Angemessenheitsbeschluss” verfügt, im Falle solcher Datenübermittlung braucht man keine Genehmigung. Bei der in Kraft treten gegensätzlicher Urkunde sind mit folgender Drittstaaten „Angemessenheitsbeschlüsse” angenommen worden: Andorra, Argentinien, Färöer Insel, Guernsey, Israel, Jersey, Kanada, Man-Insel, Schweiz, Uruguay, USA (Privacy Shield), Neuseeland – betreffend Japan und Süd-Korea sind die Angemessenheitsbeschlüsse noch im Gange –.

1.4. Der Verantwortliche informiert den Betroffenen, dass Ziel der Datenverarbeitung unmittelbar sich mit den Auftrag zusammenhängt, entsprechend der Anweisungen des Auftraggebers, beziehungsweise mit den Interessen des Auftraggebers, sowie die Einhaltung der Rechtsvorschriften des Auftraggebers – einschließlich die Erfüllungen von Behörden, Gerichte oder sonstige Rechtspersonen, Organen, öffentliche Einrichtungen -.

1.5. Grundlage der Rechtsmäßigkeit ist die Verarbeitung nach Abs (1) Art 6. GDPR:
a) – „Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben” –
b) – „die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen” – ,
c) – „die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt” –
d) – „die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen” –
f) – „die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt” – Punkte;
bei Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten Abs (2) Art 9. GDPR 9.
a) – „Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden” – ,
f) – „die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder bei Handlungen der Gerichte im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit erforderlich” –
g) – „die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der
betroffenen Person vorsieht, aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich”; – Punkte.

1.6. Verantwortliche fordert jetzt schon den Betroffenen auf, dass auch die Daten, die nicht nach Punkt a) Abs (1) Art 6 GDPR und Punkt a) Abs 2 Art 6 GDPR verwaltet werden, auch ohne Zustimmung des Betroffenen verpflichtet ist zu sichern – diese bilden auch Teil des rechtmäßigen Datenschutzes -.

1.7. Der Verantwortliche bekommt die persönliche Daten – freiwillige Datenangabe – oder vom – Auftraggeber und/oder anhand rechtsmäßige Vollmacht vom Drittperson, der zum Datenübermittlung befugt ist. In allen anderen Fällen – so besonders, jedoch nicht ausschließlich, falls die Quelle öffentlich zugänglich ist, Gericht, Behörde oder sonstige Betroffene – informiert der Auftraggeber den Beauftragten nach Abs (3) Art 14 GDPR gesondert, und der Auftraggeber wird gründlich damit bekanntgemacht.

1.8. Zeitraum der Verwaltung: dauert bis zur Erfüllung des Auftrages, danach aufgrund der Rechtsanwaltsgesetz §53 LXXVIII Gesetz aus dem Jahr 2017 (Rechtsanwaltsgesetz), sollen Daten fünf (5) Jahre nach der Beendung des Auftrages, bei entgegen gezeichneten Urkunde, bei Daten zehn (10) Jahre lang bewahrt werden – im Zusammenklang mit Punkt c) Abs (1) Art 6 GDPR, bei besonderen Daten g) Punkt Abs (2) Art 9.–.

1.9. Verantwortliche informiert Verantwortlichen, dass die Einleitungsbestimmungen der GDPR (Preambulum) in Anbetracht des Abs (91) festgelegten Datenschutz-Folgenabschätzung, sowie Ernennung eines Datenschutz Vertreters sind nicht erfolgt.

1.10. Datenschutzregelung des Verwalters beinhaltet auch die detaillierte und gültige Datenschutz Verordnungen gegenwärtigen Vertrages, somit kann der Auftraggeber weitere Informationen bezüglich der Verwaltung seiner persönlichen Daten anfordern vom Verwalter, sowie können dies auch weitere Betroffene verlangen, diese können auch die Verbesserung der Daten fordern, sowie – außer im Gesetz festgehaltene Verwaltung - Löschen, an der oben angegebenen Adresse; worauf der Beauftragte unverzüglich, jedoch innerhalb von fünfzehn (15) Tagen schriftlich, verständlich, gratis Antwortet.
Der Auftraggeber und sonstige Betroffene sind berechtigt, dass er über die persönlichen Daten, die sich auf ihn beziehen Informationen Zugang bekommt:
  • Kopien der persönlichen Daten (für weiteren Exemplaren Kostenaufwand)
  • Ziele mit den Daten
  • Kategorien der Daten
  • Daten bezüglich automatisierten Entscheidungen, einschließlich Profiling
  • Informationen darüber aus welcher Quelle die Daten stammen
  • IP-Adressen, an wen die Herausgabe der Informationen erfolgt oder erfolgen wird
  • Garantien bezüglich Drittstaaten an denen die Datenübermittlung erfolgt
  • Länge der Speicherung und Gesichtspunkte dieser
  • Rechte der Betroffenen
  • Recht zum Ersuchen von Behörden

1.11. Auftraggeber und Betroffene können sich gegen den weiteren Datenverwaltung weigern, so besonders
  • wenn die Verwaltung oder Übermittlung der persönlichen Daten ausschließlich zur Erfüllung vom rechtlichen Pflichten des Verwalters sich beziehen, oder um die Geltendmachung von rechtmäßigen Interessen sich beziehen von Datenübermittler oder Drittperson, ausgenommen Pflichtverwaltung von Daten;
  • falls die Verwaltung der persönlichen Daten sich um Geschäftserwerb, Meinungsforschung, oder Wissenschaftliche Forschung sich bezieht; sowie
  • im Gesetz festgehaltenen weiteren Fällen.
Der Verwalter überprüft die Weigerung innerhalb kürzester Zeit, höchstens jedoch in fünfzehn (15) Tagen, entscheidet ob diese begründet sei, und benachrichtigt darüber den Antragsteller schriftlich. Für den Zeitraum der Prüfung, jedoch höchstens für fünf (5) Tagen stellt der Verantwortlicher die Verwaltung der Daten ein. War die Verweigerung begründet, wird der Vorsitzende der Verwaltungsabteilung nach GDPR vorschriftsmäßig vorgehen in der Angelegenheit.
Falls der Auftraggeber, und weitere Betroffene mit der Entscheidung des Beauftragten nicht einverstanden sind, oder der Beauftragte den Frist versäumt, kann sich der Auftraggeber und weitere Betroffene sich nach der Mitteilung an dem zuständigen Gericht wenden.

1.12. Bei Verletzung der Rechte bezüglich Verwaltung von persönlichen Daten kann sich der Auftraggeber sowie sonstige Betroffene an Gericht wenden Zuständigkeit wird nach Hauptregel, aufgrund Wohnsitz festgestellt, sowie nach weiteren Rechtsvorschriften an „Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság” (Nationale Datenschutz und Informationsfreiheitsbehörde) wenden (Anschrift: 1534 Budapest, Postfach: 834; Adresse: 1125 Budapest, Szilágyi Erzsébet fasor 22/c.). Das Gericht geht vorrangig in solchen Verfahren vor.

1.13. Der Auftraggeber nimmt mit der Unterschrift gegenwärtiger Urkunde die Datenverwaltung des Verantwortlichen, also Beauftragten an, und erklärt damit, dass der Beauftragte detailliert über die Datenschutz Regelung informiert und sie erklärte hatte; der Verantwortliche, also der Beauftragter dieser verstanden hatte. Der Auftraggeber gibt ausdrücklich seine Zustimmung, um alle seine persönlichen und besonderen Daten zusammenhängend mit der Erfüllung, im Zusammenklang mit den oben geschilderten zu verwalten, verwenden sowie zu Teilen vom Beauftragten bzw. vom seinen Arbeitnehmer und/oder von einem rechtsmäßig vorgehenden Stellvertreter. Letzte Zustimmung gilt nicht für die Daten, welche keinen Zusammenhang mit dem Auftrag haben. Im Falle von Zweifel benachrichtigt der Beauftragte, Verantwortliche mit sofortiger Wirkung den Auftraggeber und/oder Betroffenen, und geht nach dem Antwort / Erklärung dieser vor.
 

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Ügyfélfogadás

Hétfő - Péntek
08:00 - 16:00

Iroda megközelítése térképpel és parkolási lehetőségek

Az iroda Budapest budai oldalán a Széll Kálmán tér szomszédságában, a Mammut üzletközponttal szemben a Duna felé a Hattyú ház mellett található. A megközelítése tömegközlekedéssel számos variációval lehetséges. Metróval az M1 metro Széll Kálmán téri megállójánál szükséges kiszállni, villamossal a 4-es illetve 6-os villamos Széna téri megállójánál lehet kiszállni, a Széna tértől csupán néhány perc a gyalogút.
Autóval érkezve parkolás akár az iroda előtt, akár a Mammut üzletház parkolójában, vagy a szomszédos Hattyú házban lehetséges.
A ház udvarából nyíló kapunál a '43' kapucsengő jelzésével lehet feljönni lifttel a félemeleten található irodába.